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Kanzlei Versicherungsblümel

Dein unabhängiger Versicherungsberater

Honorarberatung nach §34d Abs. 2 GewO – keine Provisionen, keine Interessenkonflikte. Nur Beratung, die wirklich auf deiner Seite steht.

Unsere Philosophie

0 % Provisionen. 100 % auf deiner Seite.

Wir erhalten keinerlei Provisionen, Courtagen oder versteckte Vergütungen von Versicherungsgesellschaften. Unsere Vergütung kommt direkt von dir – und das macht den Unterschied.

Transparenz bei Kosten

Jede Tätigkeit wird detailliert dokumentiert. Du siehst auf jeder Rechnung genau, wofür du bezahlst – keine versteckten Positionen.

Unabhängigkeit von Vertriebsanreizen

Wir erhalten keine Provisionen, Courtagen oder sonstigen Vergütungen von Versicherungsgesellschaften. Unsere einzige Einnahmequelle bist du.

Absolute Mandantentreue

Unsere Empfehlungen richten sich ausschließlich nach deinen Interessen und Bedürfnissen – nicht nach Produktvorgaben oder Vertriebszielen.

Jens Blümel – Versicherungsberater

Gründer & Geschäftsführer

Jens Blümel

Versicherungsberater gem. §34d Abs. 2 GewO

2008–2011Ausbildung bei LVM Versicherung
2011–2017Außendienst-Tätigkeit in der Versicherungsbranche
TH KölnBachelor of Science Versicherungswesen
Seit 2020Selbstständig als unabhängiger Versicherungsberater
LaufendOffizieller Berater für die Verbraucherzentrale NRW
Seit 2024Vorstandsmitglied im BVVB (Bundesverband der Versicherungsberater e.V.)

Privat

18+ Jahre Branchenerfahrung – und seit genauso langer Zeit auf dem Skateboard oder Snowboard unterwegs. Außerdem Pianist und Astrophysik-Enthusiast.

Transparente Abrechnung

Unsere Honorarabrechnung

Als unabhängiger Versicherungsberater nach §34d Abs. 2 GewO arbeiten wir ausschließlich auf Honorarbasis. Die Vergütung erfolgt direkt nach unserer erbrachten Leistung – nicht durch Versicherungsgesellschaften.

Standard-Stundensatz
240,00 €brutto (inkl. 19 % MwSt.) / 201,68 € netto
01

Stundenbasiert

Zeitabhängige Abrechnung zum Standard-Stundensatz. Ideal für klar abgegrenzte Beratungsaufgaben.

02

RVG-analog

Berechnung analog zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – streitwertbasiert und nachvollziehbar.

03

Festpreis

Pauschale Vereinbarung für definierte Leistungspakete. Planungssicherheit von Anfang an.

04

Erfolgsbasiert

Erfolgshonorar im Rahmen von §4a RVG – für Fälle, in denen ein konkretes Ergebnis erzielt wird.

Welches Modell für dich passt, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.

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